Frage 12 von 300Politik und Demokratie
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.Richtig
- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Richtige Antwort: Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Erklärung
Die Pressefreiheit steht in Artikel 5 des Grundgesetzes. Grundrechte dürfen in ihrem Kern nie angetastet werden (Artikel 19). Eine freie Presse gehört zur Demokratie – auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag kann sie nicht abschaffen.