Artikel 12 des Grundgesetzes verbietet Zwangsarbeit – außer bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Das ist eine Lehre aus der NS-Zeit, in der Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen wurden. Militärdienst ist erlaubt, freie Berufswahl ist sogar ein Grundrecht.
Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.
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