Frage 17 von 300Politik und Demokratie

Die deutschen Gesetze verbieten …

  1. Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
  2. Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
  3. Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
  4. Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.Richtig

Richtige Antwort: Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.

Erklärung

Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Der Staat darf niemanden wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder politischer Meinung benachteiligen oder bevorzugen. Meinungs-, Versammlungsfreiheit und Petitionen sind dagegen Grundrechte.

Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.

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