Frage 17 von 300Politik und Demokratie
Die deutschen Gesetze verbieten …
- Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
- Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.Richtig
Richtige Antwort: Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.
Erklärung
Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Der Staat darf niemanden wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder politischer Meinung benachteiligen oder bevorzugen. Meinungs-, Versammlungsfreiheit und Petitionen sind dagegen Grundrechte.