Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Adas Schweigerecht
das BriefgeheimnisRichtig
Cdie Schweigepflicht
Ddie Meinungsfreiheit
Richtige Antwort: das Briefgeheimnis
Erklärung
Das Briefgeheimnis steht in Artikel 10 des Grundgesetzes: Niemand darf fremde Briefe absichtlich öffnen oder lesen, sonst kann er bestraft werden. Die Schweigepflicht ist etwas anderes; sie gilt zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte.
Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.
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