ungerechtfertigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef.Richtig
CProblemen mit den Nachbarinnen/Nachbarn.
DSchwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
Richtige Antwort: ungerechtfertigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef.
Erklärung
Das Arbeitsgericht ist für Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig, zum Beispiel bei einer ungerechtfertigten Kündigung. Streit um Nebenkosten, mit Nachbarn oder nach einem Unfall gehört vor andere Gerichte.
Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.
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