Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
Aweiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
Bein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
Kündigungsschutzklage erhebenRichtig
Ddie Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Richtige Antwort: Kündigungsschutzklage erheben
Erklärung
Mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht kann man prüfen lassen, ob eine Kündigung rechtmäßig ist. Wichtig: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.
Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.
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