Aktives Wahlrecht heißt: Man darf wählen. Passives Wahlrecht heißt: Man darf gewählt werden, also selbst kandidieren. Merkhilfe: Aktiv ist man selbst am Wählen, passiv wird man gewählt.
Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.
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