Richtige Antwort: Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
Erklärung
Bei der Bundestagswahl hat man zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt man eine Person im Wahlkreis (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei; sie bestimmt die Sitzverteilung (Verhältniswahl).
Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.
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