Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?
AKürzung sozialer Leistungen
Bbis zu 100 Sozialstunden
Cgar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit GeldstrafeRichtig
Richtige Antwort: mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
Erklärung
Wer den Holocaust öffentlich leugnet oder verharmlost, macht sich wegen Volksverhetzung strafbar (Paragraf 130 Strafgesetzbuch). Die Strafe ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Das Verbot schützt die Würde der Opfer und den öffentlichen Frieden.
Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.
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