Frage 65 von 300Politik und Demokratie

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

  1. Gesetze zu entwerfen.
  2. die Bundesregierung zu kontrollieren.
  3. die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
  4. das Bundeskabinett zu bilden.Richtig

Richtige Antwort: das Bundeskabinett zu bilden.

Erklärung

Das Bundeskabinett bildet die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler: Sie oder er schlägt die Ministerinnen und Minister vor, die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ernennt sie. Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler, kontrolliert die Regierung und berät und beschließt Gesetze.

Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.

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