Die drei staatlichen Gewalten sind Gesetzgebung (Legislative), Regierung und Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). Die Presse wird oft „vierte Gewalt“ genannt, weil sie den Staat kontrolliert – sie ist aber unabhängig und gehört nicht zum Staat.
Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.
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