Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
AMeinungsfreiheit
GleichbehandlungRichtig
CVersammlungsfreiheit
DFreizügigkeit
Richtige Antwort: Gleichbehandlung
Erklärung
Wegen der Hautfarbe abgewiesen zu werden, verletzt das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 3 Grundgesetz). Niemand darf wegen Herkunft oder Hautfarbe benachteiligt werden, auch nicht im Schwimmbad. Freizügigkeit bedeutet etwas anderes: dass man überall in Deutschland wohnen darf.
Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.
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