Frage 128 von 300Politik und Demokratie

Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …

  1. Abgeordnete.Richtig
  2. Kanzlerinnen/Kanzler.
  3. Botschafterinnen/Botschafter.
  4. Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.

Richtige Antwort: Abgeordnete.

Erklärung

Die gewählten Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Sie vertreten das ganze Volk und sind nur ihrem Gewissen unterworfen (Artikel 38 Grundgesetz). Kanzler und Ministerpräsidenten werden nicht direkt vom Volk gewählt.

Frage und Antworten aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog „Leben in Deutschland“ des BAMF, Stand 07.05.2025. Die Erklärung ist redaktionell und nicht Teil des Katalogs. Diese Seite ist kein offizielles Angebot des BAMF.

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