Frage 108 von 300Politik und Demokratie
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jede/jeder wählen, die/der …
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.Richtig
- seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
Richtige Antwort: Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Erklärung
Bei der Bundestagswahl dürfen deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren wählen. Nur in Deutschland zu wohnen reicht nicht – ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt es kein Wahlrecht für den Bundestag. Deshalb ist die Einbürgerung auch politisch wichtig.